[Anzeige] Auf der sicheren Seite mit strategischen Entscheidungen
Rightsmanagement, das Rechtemanagement, ist ein wichtiges Thema für jeden Künstler und Publizisten. Wer geschützte Werke erschafft, der hat ein Interesse daran, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. Doch gerade das Internet ist voller Grauzonen. Ist ein Soundschnipsel, hochgeladen auf Facebook, schon eine Urheberrechtsverletzung? Oder am Ende doch eher willkommene Werbung für den Track? Auch Publishing Rights müssen geklärt sein, wenn ein Künstler seinen Song ohne Reue zum Covern freigeben will. Das Rechtemanagement ist ein weites Feld – Künstler sind gut beraten, sich einen starken Partner zu suchen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Dass illegal im Internet hochgeladene Raubkopien von ganzen Filmen zeitnah wieder gelöscht werden müssen, ist selbstverständlich. Wenn vollständige Inhalte online kostenlos konsumiert werden können, für die man an anderer Stelle bezahlen muss, dann ruft das Produzenten und Künstler auf den Plan.
Aber wie sieht es mit kleinen Schnipseln geschützter Werke aus? Kann es sich sogar lohnen diese Art des User Generated Contents zuzulassen, obwohl das Urhebergesetz es eigentlich anders vorsieht? Wenn ein User zum Beispiel Ausschnitte eines Songs auf seiner Facebook-Seite oder in seiner Instagram-Story hochlädt, die er morgens auf dem Weg zur Arbeit im Auto aufgenommen hat: Konkurriert das dann schon mit dem offiziellen Titel, der auf Portalen wie Itunes oder Spotify kostenpflichtig heruntergeladen oder angehört werden kann? Hindert es die User daran, ein Abo abzuschließen? Oder stellt der Soundschnipsel eher eine willkommene, kostenlose Werbung für den Song dar, der ihn bekannter macht und erst einen Anreiz schafft, ihn offiziell herunterzuladen und zu kaufen?
Viele Labels und Unternehmen ignorieren diese wichtige Fragestellung: Entweder sind Uploads vollständig erlaubt oder alles wird blockiert. Acromax bietet hier eine differenziertere Lösung an. Die Medien GmbH aus Hamburg hat ein komplexes Regelwerk erstellt, das halbautomatisch ermitteln kann, ob User Generated Content auf Social Media Plattformen eher einen werbenden Effekt für das Original Release hat oder einen konkurrierenden. Mitarbeiter gehen zusätzlich bis in manuelle Reviews und prüfen die Sachlage im Detail: Die Frage nach der Wirkung der Uploads ist nämlich nicht standardmäßig zu beantworten, sondern kann von Song zu Song unterschiedlich sein. Das hängt zum Beispiel von den Inhalten und der Länge der Musikausschnitte ab, die hochgeladen wurden: Handelt es sich um ein charakteristischen Auszug wie den Refrain? Oder die Eingangstakte?
Mit dem Regelwerk von Acromax kann der Künstler über die Prüfung User Generated Contents hinaus strategisch jenen Content freigeben, der das Zeug dazu hat, viral um die Welt zu gehen: Klicks, Likes und Shares sind ihm gewiss. Nutzt er diese Chance nicht, entgeht ihm Aufmerksamkeit der globalen Community und vielleicht die Gelegenheit, groß raus zu kommen.
Rechtemanagement bei TV-Shows
Doch nicht nur bei Musikvideos und Audiotiteln ist das Rechtemanagement von großer Relevanz. In TV-Shows gestaltet sich das Procedere noch komplizierter. Generell haben Produzenten und Rechteinhaber des Contents aus den Balkan-Staten das Problem, dass YouTube Inhalte aus diesen Ländern nicht monetarisiert, was zu großen Einbußen führt. Es ist auch nicht klar, wann sich das ändern wird.
Gerade im osteuropäischen Raum ist es zudem gang und gäbe, dass Moderatoren von Sendungen ihre eigenen Profile und Kanäle auf Social Media Plattformen wie Instagram, Facebook und Youtube führen und dort eine große Zahl Follower besitzen. Natürlich werden hier auch Teile der Shows hochgeladen, die der Moderator hostet. Die User können Ausschnitte von Interviews mit Stars ansehen – und verzichten unter Umständen dann darauf, für die gesamte Sendung auf Pay-TV zu bezahlen oder sie sich auf Kanälen anzusehen, wo Werbung läuft.
Um Sendern eine Orientierung geben zu können, wann die hochgeladenen Ausschnitte schaden und wann sie nutzen, hat das Team von Acromax Guidelines für TV-Broadcaster erstellt. Soll der Content dem Marketing dienen, muss er demnach gewisse Merkmale enthalten, unter anderem auch Hinweise an den User, wo man die gesamte Show anschauen kann. Außerdem werden die Länge von Interviewausschnitten und deren Inhalt in den Richtlinien festgelegt. Wichtiges Kriterium ist hier zum Beispiel, dass die Content-Schnipsel Teasercharakter haben und nicht gleich der Kern der Show hochgeladen wird.
Mit dem Aufstellen der Guidelines ist es allerdings nicht getan. Das Team von Acromax überprüft auch deren Einhaltung. In einem Fall war die Ausgangslage so, dass 80 Prozent des Traffics einer TV-Show auf Instagram oder FB stattgefunden haben, also jenen Plattformen, auf denen der Produzent auch mit professionellem Content kein Geld verdienen kann. Über das Regelwerk von Acromax wurde das Verhältnis umgekehrt: 80 Prozent der Views stammen nun von Youtube, wo der Anbieter über Werbung Umsätze erwirtschaften kann. Instagram und Facebook werden jetzt nur noch als Marketingplattform genutzt und nicht mehr als Kanäle, wo der Content in der Breite konsumiert werden kann.
Ansprechpartner für Publishing Rights
Publishing Rights liegen in Deutschland fest in den Händen der GEMA. In einigen Ländern, zum Beispiel in vielen osteuropäischen Staaten, gibt es aber keine offizielle Anlaufstelle. Die Publishing Rights sind dann oft nicht geklärt. Will ein Künstler den Song eines anderen offiziell covern, ist das nicht möglich, da er sich die Rechte daran nicht sichern kann. Etwa, weil es eben keine Verwertungsgesellschaft gibt oder, weil der Song nicht angemeldet wurde.
Hier kommt Acromax wieder ins Spiel. Die Agentur betreut zum Beispiel die Publishing Rights eines albanischen Komponisten. Sie vergibt Lizenzen für die Cover und stellt gleichzeitig sicher, dass die Cover nicht in Konkurrenz zum Original stehen. So konnte der Song des Künstlers in über 10 Ländern weltweit adaptiert werden. Zudem fungiert Acromax für ihn als Anlaufstelle für weitere Publishing Agenturen in für die Zielgruppe relevanten Ländern, darunter die Türkei, Israel, Bulgarien, Rumänien und Russland.
Rechtsbeistand im Streitfall
Zum Rechtemanagement gehört neben dem Wissen um eine strategische Nutzung des Urheberrechts oder die Verwaltung von Publishing Rights auch das Finden von illegal hochgeladenem Content sowie die Unterstützung im Streitfall. Über manuelle Prozesse, etwa den Einsatz von Suchmaschinen, kann Acromax Rechtsverletzungen im Internet aufspüren. Dabei geht es nicht nur um illegale Uploads von Serien oder Audiotracks: Gefährlich wird es, wenn Brands, also Namen, verletzt werden.
Das Team beherrscht die Vorgehensweisen, um zu erreichen, dass die betroffene Inhalte wieder aus dem Netz genommen werden – erst der letzte Weg ist der Rechtsbeistand. Gerade in Deutschland kann es passieren, dass etwa Facebook Inhalte trotz einem Rechtsverstoß nicht sperrt. Was zunächst wie eine Sackgasse klingt, muss kein Problem sein. Acromax hilft Künstlern hier, ihre Rechte durchzusetzen – ohne, dass dabei Kosten in Höhe von vierstelligen Beträgen entstehen. Der Preis kann deswegen so klein gehalten werden, weil die Agentur mit ausgewählten Anwälten zusammen arbeiten und viel Vorarbeit leistet.
Fazit
Als Künstler muss man seine Rechte kennen. Das sagt sich so leicht, ist in der Umsetzung aber ein hochkomplexes Thema mit vielfältigen Facetten. Künstler können sich auf das Wesentliche, ihre Kreativität und Schaffensfreude konzentrieren, wenn sie einen Partner haben, der ihnen das Rightsmanagement und seine Durchsetzung abnimmt.
Autor:
Nadja Müller für Wordfinder PR
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