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    Massive Rechtsverstöße gegen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe verklagt Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport

    Antonia WiesenbergAntonia Wiesenberg
    Oktober 18, 2018

    Berlin (ots) – Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport verweigern rechtswidrig die Rücknahme alter Energiesparlampen und lassen Verbraucher mit schadstoffhaltigem Elektroschrott allein. Die vier Handelsunternehmen weigern sich, bestehende Gesetzesverstöße abzustellen. DUH reicht Klage bei den Landgerichten Duisburg, Dresden, Ingolstadt und Landau ein. Umweltschutzverband fordert endlich behördliche Kontrollen und eine Sanktionierung von Verstößen.

    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. Diese sollen für eine mögliche Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling erfasst und das Entweichen von Schadstoffen in die Umwelt verhindert werden. Die Handelsunternehmen Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport verstoßen gegen die im ElektroG festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung. Bei Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) lehnten die vier Handelsunternehmen eine ordnungsgemäße Rücknahme von schadstoffhaltigen alten Energiesparlampen ab.

    Weil sich die genannten Unternehmen weigerten, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Klagen bei den Landgerichten Duisburg (Netto 10.10.), Dresden (Cyberport 12.10.), Ingolstadt (Saturn 28.09.) und Landau (Hornbach 04.10.) ein.

    „An den Beispielen von Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport zeigt sich, dass die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden die Einhaltung von Umweltgesetzen nicht kontrollieren. Das Wissen, keine Kontrollen und Sanktionen befürchten zu müssen, verleitet die Unternehmen dazu, Umweltvorgaben zu ignorieren. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb die von der EU vorgegebene Mindestsammelquote für Elektroschrott von 45 Prozent verfehlt wird. Die Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten existiert nicht ohne Grund, es geht hier um den Umwelt- und Gesundheitsschutz und dieser muss Priorität haben. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Abfallbehörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen, Kontrollen durchführen und Verstöße bestrafen, sonst verlieren Umweltvorschriften ihre Wirkung. Solange dies nicht der Fall ist, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

    Der größte Teil des anfallenden Elektroschrotts wird illegal entsorgt oder exportiert und dann unter katastrophalen Bedingungen für Mensch und Umwelt beseitigt. Obwohl Saturn und Hornbach rechtswidrig handeln, bewerben sie auf ihren Internetseiten den vollen Einsatz für Umwelt und Verbraucher. „Das ist Greenwashing. Wir werden es nicht akzeptieren, dass sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt und Verbraucher verschaffen“, so Metz weiter.

    Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH kritisiert: „Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe. Sie gehören daher nicht in den Hausmüll. Ausgediente Elektrogeräte können nach dem Elektrogesetz im Handel abgegeben werden. Aber genau das verweigern oder erschweren die Handelsunternehmen Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport ihren Kunden. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet bei schadstoffhaltigen und gesundheitsgefährdenden Energiesparlampen Verbrauchern keine gesetzeskonforme Rückgabe ermöglicht wird.“

    Da Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber enthalten, eignen sie sich wegen der Bruchgefahr nicht für den Paketversand. „Die Deutsche Post lehnt auf Grund der Bruchgefahr den Paketversand von Altlampen zur Entsorgung ab. Trotzdem bieten Hornbach und Saturn den Versand von Leuchtkörpern mit dem gar nicht zugelassenen DHL-Versandservice an. Die beiden Händler nehmen zwar ausgediente Lampen auch in ihren Filialen an, als Onlinehändler beliefern sie jedoch Verbraucher im gesamten Bundesgebiet. Eine Rückgabe nur an einzelnen Standorten – mitunter hundert Kilometer und mehr entfernt – ist Verbrauchern nicht zuzumuten“, erklärt Sommer. Onlinehändler sollten für nicht paketfähigen Elektroschrott wie Großgeräte oder Lampen eine kostenlose Abholung beim Endnutzer zu Hause oder flächendeckende Sammelstellen, etwa über stationäre Rücknahmesysteme, anbieten.

    „Ebenfalls völlig inakzeptabel ist es, dass Verbraucher von dem zur Rücknahme verpflichteten Händler Netto an einen Entsorger verwiesen werden, der die Rücknahme von Altlampen ablehnt und auf Nachfrage nur auf öffentliche Sammelstellen hinweist. Dass Cyberport von Verbrauchern verlangt, bei der Rücksendung ausgedienter Energiesparlampen für das Porto in Vorkasse zu gehen, ist ebenfalls unzulässig. So werden Verbraucher demotiviert und am Ende landen gefährliche Elektroabfälle im Restmüll oder noch schlimmer in der Umwelt“, warnt Sommer.

    Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte wie z.B. elektrische Rasierer, aber auch Energiesparlampen kostenlos bei Händlern zur Entsorgung zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Wo die Geräte ursprünglich gekauft wurden, ist dabei unerheblich. Die Abgabe von Geräten größer als 25 Zentimeter ist jedoch nur möglich, wenn ein ähnliches neues Gerät gekauft wird.

    Deutschland hat die verpflichtende EU-Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 verfehlt. Dies liegt unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen des Handels. Dieser hat in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Insgesamt fallen in Deutschland jedoch etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an.

    Tags : Abfall, Elektroaltgeräte, Elektrogerät, Gesetze, handel, Rücknahmepflicht, umwelt, Verbraucher
    Antonia Wiesenberg

    Antonia Wiesenberg

    Antonia ist seit Ende 2017 als Redakteurin und Marketing Managerin bei Business.today Network tätig.

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