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    Strengere Regeln für Telefon-Werbung

    Jens BreimaierJens Breimaier
    September 28, 2022

    Nürnberg (btn/Clever Dialer) – Vertragslaufzeiten, automatische Verlängerung, Kündigung & Co.: Das neue Gesetz schreibt noch strengere Richtlinien vor.

    Telefonbetrüger kennen ihre Tricks: Mit den richtigen Fragen lockten sie ihre Gesprächspartner bislang in unkündbare Knebelverträge und gaukelten gute Deals vor. Doch damit soll nun Schluss sein. Um die Folgen von Spam-Anrufen von Unbekannt oder mit falsch aufgesetzten Nummern einzuschränken, hat die Bundesregierung nun ein neues Verbraucherschutzgesetz erlassen. Ab dem 28. Mai 2022 soll das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ unerwünschte Werbe-Telefonate leichter aufdecken und ungewollte Vertragsabschlüsse nahezu unmöglich machen. Eine notwendige Reaktion auf zahlreicher werdende Beschwerden der Bevölkerung: 2021 meldete die Bundesnetzagentur einen Anstieg der Registrierung von nicht erwünschten werblichen Anrufen um 26 Prozent. Allein in der Android-App von Clever Dialer wurden in den letzten zwölf Monaten 1,7 Millionen Spam-Anrufe registriert.

    Schamlos: Das sind die häufigsten Betrüge

    Laut Bundesnetzagentur geht es bei den meisten Telefon-Fallen um Energieversorgungsprodukte. Darauf folgen Versicherungs- und Finanzprodukte, doch auch Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele stünden weit oben auf den Listen der Spam-Anrufe. Auch Clever Dialer-Nutzer bestätigen die Analysen der Bundesnetzagentur: Über 60 Prozent der gemeldeten Nummern wurden im Laufe des vergangenen Jahres als Kostenfallen, vermeintliche Gewinnspiele oder unerwünschte Werbeanrufe gewertet. Wer keine App zur Anruf-Erkennung und Anruf-Blockierung installiert hat, lief also bis dato vielseitig Gefahr, ungewünschte Verträge per Telefon abzuschließen und nur noch schwer wieder aus ihnen herauszukommen. Ohne die Einwilligung des Angerufenen sind derartige werbliche Calls jedoch rechtswidrig und werden von der Bundesnetzagentur geahndet.

    Das gilt ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes

    Das neue Gesetz verpflichtet Firmen dazu, die Einwilligung in Telefon-Werbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Nun reicht ein telefonisches „Ja“ für einen Vertragsabschluss nicht mehr aus. Zumindest nicht für Strom- und Gaslieferanten. Denn ein solcher telefonisch abgeschlossener Liefervertrag gilt künftig als ungültig. Um aufgedrängte, undurchsichtige Verträge zu vermeiden, bedarf es für deren Abschluss ab dem 28. Mai einer Textform. Diese kann per E-Mail, SMS, Brief oder Fax übermittelt und festgehalten werden. Selbiges gilt allerdings auch für Kündigungen, die zuvor mancherorts noch telefonisch durchgeführt werden konnten. Neben einem schriftlichen Vertragsabschluss sieht das neue Gesetz außerdem vor, gegen versteckte Klauseln in den AGBs vorzugehen. Diese hatten es Verbraucherkunden oftmals unmöglich gemacht, günstigere Angebote zu nutzen oder ganz zu wechseln. Doch mit dem neuen Gesetz sind Vertragslaufzeiten nur noch bis zu maximal zwei Jahre gültig.

    Diese Folgen erwarten Spam-Anrufer ab sofort

    Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass eine Einwilligung zum Vertragsabschluss seitens des Anrufenden dokumentiert werden muss, im Falle von Gas und Strom schriftlich. Zudem besteht die Pflicht einer Aufbewahrung dieser Dokumentation für fünf Jahre. Andernfalls drohen den anrufenden Unternehmen hohe Bußgelder zusätzlich zu denen, die anfallen, sollten sie ihren Werbe-Anruf mit einer unterdrückten oder falschen Telefonnummer und ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen getätigt haben. Wer also künftig von einer fremden Person telefonisch zu einem Strom- oder Versicherungsabschluss gedrängt wird, kann sicher sein, dass es sich bei dem Anruf um Spam handelt. Eine generelle Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten, da Telefonbetrüger sicherlich neue Maschen finden werden, um Betroffene in die Falle zu locken.

     

     


    Über Clever Dialer: Clever Dialer (www.cleverdialer.app) möchte den Nutzern die Kontrolle über ihre Anrufe auf dem Smartphone zurückgeben. Die App dient zur Anruferkennung sowie Spam-Abwehr und macht das Telefonieren für Verbraucher wieder transparent und sicher. Zudem setzen einige renommierte Verzeichnisanbieter, wie Das Örtliche, auf die intelligente Software. Clever Dialer ist für iOS und Android, Alexa-Skill sowie als Software Developing Kit (SDK) für Geschäftskunden verfügbar.

    Jens Breimaier

    Jens Breimaier

    Jens Breimaier kümmert sich im Business.today Network um Redaktion und Business Development. Er hat über 20 Jahre Erfahrung im Publishing- und Mediabusiness, u.a. Burda, Verlagsgruppe Milchstraße und Vibrant Media: "Ich arbeite mit Brands, Agenturen, Startups und Publishern im Online-Business und unterstütze sie beim Wachstum ihres Geschäfts sowie beim Aufbau von Know-How und Netzwerken. Meine Erfahrung als Business Developer und im Publishing, sowie bei der Umsetzung von komplexen Aufgabenstellungen geben mir eine fachliche Basis und Kompetenz, die ich weiter geben möchte."

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